| Wahlsystem | |
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| Landtagsreform Baden-Württemberg Um das eigene Image zu verbessern und für mehr Transparenz als bisher zu sorgen, beschloss der Landtag von Baden-Württemberg am 26. Juli 2007 mit großer Mehrheit eine Reform des Landtags. Lediglich sechs der insgesamt 139 Parlamentarier stimmten mit Nein, vier weitere Abgeordnete enthielten sich. Am 11. März 2008 kam es schließlich zu einer Einigung zwischen den vier Fraktionen - die Weichen für ein modernes Landesparlament wurden gestellt. Am 30. April 2008 wurde die Parlamentsreform mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet. Für die Wähler ist die seit 1996 alle fünf Jahre (zuvor vier Jahre) stattfindende Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis einen der von den Parteien nominierten Kandidaten. Landeslisten – wie bei den Bundestagswahlen – gibt es nicht. Somit tauchen auch keine Spitzenkandidaten auf dem Wahlzettel auf. So einfach die Wahl, so kompliziert ist die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien. Die eine Stimme des Wählers wird nämlich zweimal gewertet: Einerseits bestimmt der Wähler mit seiner Stimme darüber, wer als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem er seine Stimme einem Kandidaten seiner Partei in seinem Wahlkreis gibt. Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt. Stimmen für Wahlkreisbewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht. Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich also in einem der 2009 reformierten 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen. | |
| Weiterführender Link (Info-Details): Landeszentrale für politische Bildung ![]() Es kommt auf jede einzelne Stimme an ! |
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