| Wahlsystem | |
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(vereinfachte Darstellung) Die Landtagswahl ist keine Listenwahl! Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg hat - im Gegensatz zur Bundestagswahl - jeder Wähler nur eine Stimme. Die Abgeordnetensitze werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahlen im Land nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren verteilt, wobei Parteien, die weniger als 5% der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben, nicht berücksichtigt werden. Die jeder Partei zustehenden Sitze werden wiederum nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Regierungsbezirke im Verhältnis der von der Partei in den jeweiligen Regierungsbezirken erreichten Stimmenzahlen verteilt. Die Regierungsbezirke sind in mehrere Wahlkreise unterteilt (insgesamt gibt es 70 Wahlkreise). In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat (Direktmandat). Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als ihre Bewerber dort direkt erlangt haben, so werden die weiteren Sitze an die Kandidaten mit den höchsten absoluten Stimmenzahlen vergeben (Zweitmandat). Beispiel: Die Landtagswahl 1996 Bei der Landtagswahl von 1996 erhielt die FDP 458 478 der gültigen Stimmen, dies entsprach 9,6% und 14 Sitzen im Landtag. Im Regierungsbezirk Karlsruhe entfielen 8,5% der gültigen Stimmen auf die FDP. Dies bedeutete drei Mandate für die FDP im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Regierungsbezirk Karlsruhe gliedert sich in 19 Wahlkreise. In den Wahlkreisen Weinheim (7954 Stimmen), Calw (7229 Stimmen) und Enz (9428 Stimmen) konnten die Kandidaten der FDP mehr absolute Stimmen gewinnen, als die Kandidaten der anderen Wahlkreise (zum Beispiel Heidelberg 5595 Stimmen) und erhielten somit ein Zweitmandat. Bis auf Mannheim I entfielen die Direktmandate bei der Landtagswahl 1996 im Regierungsbezirk Karlsruhe alle auf die CDU. | |