Die Liberalen fordern:
… unser Land muss kinderfreundlicher werden!
Das Familienbild unterliegt in besonderem Maße dem gesellschaftlichen Wandel. Neue Lebensentwürfe und Lebensgestaltungen haben
zu einer Vielzahl verschiedener Lebensformen geführt. Neben der traditionellen Familie gibt es eine zunehmende Zahl sog.
„Ein-Eltern-Familien“ bzw. nichtehelicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Vor diesem Hintergrund gilt es, den
Begriff der Familie neu zu definieren: Familie ist dort, wo Kinder sind!
Hier muss moderne Familienpolitik ansetzen. Sie muss einerseits offen für die Bedürfnisse und Wünsche der Bürgerinnen und
Bürger sein. Andererseits muss sie den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen. Kernanliegen moderner Familienpolitik ist
es, durch eine gezielte Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf die „Entweder-oder“-Frage,
mit der sich jede moderne Frau früher oder später konfrontiert sieht, endgültig ins Reich der Vergangenheit zu befördern.
Eine nachhaltige Verkürzung der im internationalen Vergleich ohnehin unverhältnismäßig langen Ausbildungszeiten würde von
den Frauen wenigstens in zeitlicher Hinsicht den „Druck“ nehmen. Mindestens ebenso wichtig wie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen
erscheint schließlich die Forderung nach einem längst überfälligen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft.
Nur mit Hilfe einer modernen und einfallsreichen Familienpolitik können wir es schaffen, der fortschreitenden negativen
Entwicklung der Geburtenrate entgegenzuwirken. Letztere muss nämlich - damit eine Bevölkerung nicht schrumpft - bei mehr
als 2,08 liegen. In Deutschland jedoch hat sich die Geburtenrate in den letzten 40 Jahren halbiert. Sie liegt derzeit bei
ca. 1,29 und ist damit eine der niedrigsten Geburtenraten in Europa!
Obwohl rückläufige Geburtenziffern in den westlichen Industrieländern kein neues Phänomen sind, können wir uns diese nicht
leisten. Denn um die Finanzierung der sozialen Sicherung langfristig sicherzustellen und einer Überalterung der Gesellschaft
entgegenzuwirken, sind eine ausreichend hohe Geburtenrate und Elternschaft in relativ jungen Lebensjahren wichtige
gesellschaftspolitische Ziele. Die skandinavischen Länder und Frankreich haben es uns vorgemacht: Durch innovative familien-
und kinderfreundliche Ideen haben sie die Trendwende geschafft und verzeichnen steigende Geburtenzahlen.
… unser Land muss kinderfreundlicher werden durch die Herbeiführung eines Bewusstseinswandels in der Gesellschaft!
Kinderfreundlichkeit beginnt in den Köpfen der Menschen. Unsere Gesellschaft muss die Bedeutung, die Kinder für sie haben,
endlich erkennen: Kinder sind Zukunft! Um in diese Zukunft erfolgreich investieren zu können, ist ein Wandel in den Köpfen
der Menschen notwendig. Die gesellschaftliche Haltung sowohl gegenüber Kindern als auch gegenüber berufstätigen Müttern muss
sich ändern. Berichte, wonach Bürger sich über spielende Kinder beschweren, sind ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.
Das Bild der „Rabenmutter“ muss ebenso vom Tisch wie das des „Heimchens am Herd“. Auch muss endlich die Akzeptanz der
Gesellschaft gegenüber jungen Vätern wachsen, welche sich für die Rolle des „Hausmanns“ entscheiden. In einer aufgeklärten
modernen Gesellschaft darf ein solches Schubladendenken keinen Platz mehr haben.
… unser Land muss kinderfreundlicher werden durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf!
Durch die aktuellen Rahmenbedingungen schreibt der Staat den Menschen bestimmte Lebensformen gewissermaßen vor, denn alle
jetzt gegebenen Wegweiser - ob Steuersystem oder Kinderbetreuungsangebot - weisen in Richtung der traditionellen
Rollenverteilung. Es sollte jedoch der individuellen und eigenverantwortlichen Lebensplanung der Menschen vorbehalten bleiben,
wer wann berufstätig sein will. Egal für welche Rolle Eltern sich entscheiden möchten, sie haben einen Anspruch darauf,
dass ihre Entscheidung seitens des Staates respektiert wird. Aufgabe der Politik ist es, diese Wahlfreiheit zu gewährleisten.
Nicht weniger und nicht mehr! Dass sie dieser Aufgabe aber derzeit nicht gerecht wird, zeigt ein Blick in die Statistik:
Nie zuvor sind in Deutschland so viele und auch hoch qualifizierte Frauen kinderlos geblieben. Darüber hinaus waren im Jahre
2003 nur 13 Prozent der Mütter mit Kindern unter drei Jahren voll erwerbstätig. Familie und Erwerbstätigkeit miteinander zu
vereinen, bedeutet in Deutschland einen regelrechten Kraftakt verbunden mit einem nicht unerheblichen Verzicht. Obwohl
Umfragen zufolge 80 Prozent der Studentinnen später gerne einmal Kinder hätten, liegt z.B. die Zahl kinderloser Absolventinnen
von Hochschulen in Deutschland derzeit bei alarmierenden 44 Prozent. Gerade diese Frauen wollen sich nicht zwischen Familie
und Beruf entscheiden müssen sondern vielmehr beides miteinander vereinbaren.
Es bedarf einer nachhaltigen Verbesserung der hierzulande bestehenden Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf.
Wirtschaft und Staat leisten sich eine gigantische Verschwendung von Ressourcen, wenn sich aufwendig ausgebildete Frauen in
die Familie zurückziehen. Beobachtet man die demografische Entwicklung, wird man feststellen, dass Deutschland es sich nicht
leisten kann, das Potential gut ausgebildeter Frauen ungenutzt zu lassen. Spätestens dann wird man auch um die nachhaltige
Verbesserung der Rahmenbedingungen nicht umhin kommen. Gelingt es einem Staat, Eltern - und hierbei insbesondere den Frauen –
die Kombination von Kindern, Karriere und einem eigenständigen Lebensentwurf zu erleichtern, steigen die Chancen auf Nachwuchs.
Der zentrale Schlüssel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt in der Kinderbetreuung. Das Angebot an
Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere im Bereich der Kleinkinderbetreuung, muss nachhaltig verbessert und ausgebaut werden.
Träger der Kinderbetreuung in Deutschland sind in erster Linie die Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen. Wenn die Zahl
der Betreuungsplätze in Zeiten knapper Kassen nachhaltig gesteigert werden soll, muss man sich über mögliche Alternativen
Gedanken machen. Auch private Unternehmen kommen als Anbieter von Kinderbetreuungsleistungen in Betracht. Potenzielle Gründer
werden derzeit jedoch abgeschreckt, da sie unter schlechteren Bedingungen arbeiten als die von den Kommunen bezuschussten
Wohlfahrtsverbände.
Am „Markt für Kinderbetreuung“ kann so kein Wettbewerb entstehen. Wir sollten daher das bisherige trägerbezogene Fördersystem
in Frage stellen und als Alternative zu einer Subjektförderung des einzelnen Kindes übergehen. Staatliche Fördergelder würden
nach diesem Modell nicht mehr an die Träger der jeweiligen Einrichtungen, sondern an die Eltern ausbezahlt werden - sei es
als Geldleistung, sei es in Form eines „Kinderbetreuungsgutscheins“. Die Eltern könnten dann selbst entscheiden, welchem
Anbieter sie ihr Kind anvertrauen möchten – völlig egal ob Verein, Unternehmen, Elterninitiative oder Tagesmutter. Zudem
würden hierdurch im Bereich der Kindertageseinrichtungen Arbeitsplätze geschaffen bzw. in der Tagespflege selbstständige
Existenzen gegründet. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Betreuungseinrichtung nachweislich festgelegte
Standards erfüllt, denn bei allen Überlegungen muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen.
Die Qualitätssicherung muss durch ein Zertifizierungssystem gewährleistet werden. Damit wird auch dem Gedanken Rechnung
getragen, dass insbesondere die Kindergärten stärker als bislang als grundlegende Bildungs-einrichtungen verstanden werden.
Der „Kinderbetreuungs-gutschein“ bzw. die entsprechende Geldleistung sollte un-abhängig vom jeweiligen Einkommen gewährt
werden und im Schnitt die Kosten für eine angemessene Halbtags-betreuung abdecken. An den Kosten für eine darüber hinaus
gehende notwendige Betreuung sollten sich die Eltern angemessen beteiligen. Zur Finanzierung ist neben einer Umverteilung
der bislang im Rahmen der träger-bezogenen Förderung aufgewendeten Mittel für die Klein-kinderbetreuung unter drei Jahren
insbesondere auch das Landeserziehungsgeld heranzuziehen (2004: 85 Millionen Euro).
Die qualifizierte Tagespflege als hochwertiges und familiennahes Angebot, welches in besonderem Maße Individualität und
Flexibilität erlaubt, muss neben anderen Betreuungsangeboten gestärkt werden. Hierzu müssen klare, verständliche und
unbürokratische Regelungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Rentensystem geschaffen werden. Angesichts der aktuell
wenig befriedigenden Rechtslage geben viele Tagesmütter ihre Tätigkeit auf oder sehen sich gezwungen, in die Schwarzarbeit
auszuweichen. Ferner muss die Einrichtung betrieblicher Kinderbetreu-ungsangebote durch flexible und vereinfachte gesetzliche
Vorgaben erleichtert bzw. durch die Schaffung steuerlicher Anreize verstärkt gefördert werden.
Nicht nur aufgrund der Ergebnisse der PISA-Studie, sondern vielmehr auch unter dem Aspekt einer besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sollte das Angebot an Ganztagesschulen sowie das Betreuungsangebot während der Ferienzeiten ausgebaut
werden. Hierbei sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls auch der Einsatz von Lehrpersonal im Bereich
der Ferienbetreuung von Kindern in Betracht käme.
Ein weiterer zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die Unterstützung bzw. Förderung von Bürger- und Elterninitiativen,
die durch ihr hohes Engagement bereits heute einen wertvollen Beitrag leisten. Ein Modell beispielsweise, nach welchem
sich 5 Elternpaare mit jeweils zwei schulpflichtigen Kindern zusammentun und jedes Elternpaar einmal pro Woche das
Mittagessen nicht nur für seine beiden Kinder sondern vielmehr für alle zehn Kinder kocht, ermöglicht es allen Beteiligten,
vier Tage pro Woche zu arbeiten. Dies ist jedoch sicherlich nur eine von vielen Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements.
Um solche Modelle weiter entwickeln und effektiv unterstützen zu können, erscheint es sinnvoll, zunächst im Rahmen einer
Studie oder durch eine entsprechende Umfrage bei den Kommunen zu evaluieren, welche Initiativen schon heute in diesem Bereich
tätig sind, in welchen Strukturen sie arbeiten und wo Probleme und Hürden gesehen werden. Sodann sollten in einem zweiten
Schritt gemeinsam mit den Gemeinden Konzepte erarbeitet werden, wie solche Initiativen verbreitet und unterstützt werden
könnten.
Ein letzter wichtiger Punkt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist schließlich die Flexibilisierung von Arbeitszeit
und Arbeitsort. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, etwa durch die Einführung von Jahresarbeitszeitkonten oder die Schaffung
von Telearbeitsplätzen, bietet gute Möglich-keiten, private und betriebliche Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen.
Dank der technischen Möglichkeiten und der modernen Kommunikationsmittel sind der Kreativität im Bereich der individuellen
Gestaltung der Arbeitszeit kaum Grenzen gesetzt. Nur ein Festhalten an traditionellen starren Teil-zeitmodellen erscheint
vor diesem Hintergrund nicht mehr zeitgemäß.
… unser Land muss kinderfreundlicher werden durch Anerkennung familiärer Leistungen!
Die Leistungen von Müttern und Vätern, die sich der Betreuung ihrer Kinder widmen, sollten in der Gesellschaft stärker
anerkannt und gewürdigt werden. Entsprechend ist an eine finanzielle Anerkennung durch die Gewährung eines „Elterngeldes“
und einer eigenen Berechtigung im Kranken- und Rentenversicherungssystem zu denken. Derjenige, der die Betreuung seines
Kindes selbst übernimmt, soll anstelle des Gutscheins für die Kinderbetreuung den entsprechenden Gegenwert in Form einer
monatlichen Geldzuwendung erhalten. Durch diese Form der Bezahlung der Erziehungsleistung würde sich auch die
gesellschaftliche Haltung gegenüber nicht berufstätigen Eltern ändern, und Erziehungszeiten würden in der Arbeitswelt
nicht mehr wie bislang als fehlende Arbeitszeiten ange-sehen werden, sondern vielmehr als wertvolle Erfahrung.
… unser Land muss kinderfreundlicher werden durch die
Schaffung finanzieller Anreize!
Paare, die sich für Kinder entscheiden, müssen steuerlich besser stehen als ohne Kinder lebende Erwachsene. Vor dem
Hintergrund dieser zentralen Forderung gilt es, das bisherige Steuerkonzept grundlegend zu überdenken. Familien mit
Kindern sind auf verlässliche und transparente finanzielle Rahmenbedingungen in besonderem Maße angewiesen. Eine hohe
Planungssicherheit wirkt sich in aller Regel positiv auf die Zahl der Kinder bzw. der Familiengründungen aus. Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass zahlreiche individuelle, oftmals wenig transparente Einzeltransferleistungen die Situation
von Familien mit Kindern nicht hinreichend verbessern konnten. Maßnahmen wie beispielsweise die in Mecklenburg-Vorpommern
diskutierte Einführung von „Windelprämien“ oder die in Schweden seit einigen Jahren existierende „Prämie für hohe
Zeugungsgeschwindigkeit“ halten wir daher für wenig zielführend. Aus unserer Sicht gilt es, ein Steuerkonzept zu entwickeln,
welches weniger auf unzählige Einzel-transferleistungen als vielmehr auf eine nachhaltige Ein-kommensteuerrechtliche
Entlastung von Familien setzt.
Konkret könnte dies wie folgt aussehen:
Die Rechtfertigung, ein verheiratetes Paar steuerlich besser zu stellen als beispielsweise ein unverheiratetes Paar,
schwindet zusehends. Stattdessen wird die Einführung eines Familiensplittings nach französischem Vorbild vorgeschlagen.
Unabhängig vom Familienstand richtet sich bei diesem Modell die Höhe der Steuerschuld nach der Anzahl der in der Familie
lebenden und zu versorgenden Familienangehörigen. Bei der Berechnung der Steuerschuld wird das Haushaltseinkommen durch den
sog. Familienquotienten geteilt. Für die Ermittlung des Familienquotienten (Q) kommt folgende Berechnungs-grundlage in
Betracht: - jedes Elternteil zählt jeweils 1 Q - das 1. und 2. Kind zählen jeweils 0,5 Q - jedes weitere Kind zählt 1 Q.
Das Haushaltseinkommen einer dreiköpf-igen Familie (Mutter, Vater und Kind) würde zur Bemessung der Steuerschuld demnach
durch 2,5 geteilt. Bei einer fünfköpfigen Familie läge der Familienquotient sogar bei 4. Auch Alleinerziehende würden von
diesem System profitieren, denn in der Konstellation einer berufstätigen Mutter mit zwei Kindern läge der Familienquotient
bei 2,0 statt wie bisher bei 1,0. Um etwaige Nachteile sozial schwächerer Familien auszugleichen, soll der neue steuerliche
Grundfreibetrag von 7.700 Euro in voller Höhe nicht nur für Erwachsene sondern auch für Kinder gelten, denn auch deren
Existenzminimum muss gewährleistet werden.
Daneben müssen die vorhandenen Möglichkeiten einer steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ausgeweitet werden.
Diese sollen nicht mehr wie bislang lediglich als außergewöhnliche Belastung bis zu einer Höhe von maximal 1.500,- Euro pro
Jahr absetzbar sein, sofern die Betreuungskosten einen Betrag von 1.548,- Euro übersteigen. Vielmehr sollten erwerbsbedingte
Kinderbetreuungskosten künftig als Werbungskosten anerkannt werden.
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